STATUTEN


Name und Sitz
    Unter dem Namen: Förderverein Centre de Formation, fortan Förderverein genannt, besteht ein gemeinnütziger Verein Im Sinne von Art.60 ff ZGB mit Sitz in Schaffhausen. Der Förderverein verfolgt keinerlei Erwerbszwecke und ist politisch und konfessionell neutral.

Zweck
    Die Aufgaben des Fördervereins sind: Durch moralische und finanzielle Unterstützung mitzuhelfen, den Aufenthalt Jugendlicher im Centre de Formation, ein internationales Bildungszentrum in Südfrankreich, mit Stipendien oder Beiträgen zu ermöglichen.

    In diesem Zentrum soll den Jugendlichen mit abwechslungsreichen Tätigkeiten und begeisternden Erlebnissen geholfen werden, das Selbstvertrauen in die eigenen Kräfte und Fähigkeiten zu entwickeln und zu stärken, damit der Wille und der Mut wachsen kann, sinnfolle Zukunftsziele und echte Lebensideale zu finden.

    Für dringende Ausbau- oder Sanierungsarbeiten können dem Bildungszentrum Darlehen zur Verfügung gestellt werden.

    Die Führung und Verwaltung des Zentrums liegen ausserhalb des Aufgabenkreises des Fördervereins.

Mitgliedschaft
    Mitglied des Fördervereins kann jede juristische und natürliche Person werden, die in der Förderung des Bildungszentrums etwas Berechtigtes sieht. Die Mitgliedschaft beginnt mit Bezahlung des Mitgliederbeitrages und dauert so lange, bis der Austritt auf Ende eines Rechnungsjahres erklärt wurde.

    Die Mitglieder haben alle gleiches Stimm- und Wahlrecht; juristische Personen haben eine Stimme.

Mittel des Fördervereins
    Die Mittel des Fördervereins bestehen aus:

-   den Jahresbeiträgen und Spenden der Mitglieder
-   den Zuwendungen von Nichtmitgliedern
-   den Schulbeiträgen von Eltern, Erziehungsberechtigten und Sozialämtern
-   den öffentlichen Mitteln

    Ueberdies kann der Förderverein zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten Darlehen, Bürgschaften und Vermächtnisse entgegennehmen.

Mitgliederbeiträge
    Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird durch die Generalversammlung festgelegt. Der Jährliche Mitgliederbeitrag beträgt:

SFr.120.-- für natürliche Personen
SFr.1'000.-- für juristische Personen


Organe des Fördervereins
    Die Organe des Fördervereins sind:

-   die Generalversammlung, die ausserordentliche Mitgliederversammlung
-   der Vorstand
-   die Geschäftsstelle
-   die Kontrollstelle

Generalversammlung
    Die Generalversammlung findet einmal jährlich, in der Regel innert 6 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres statt. Eingeladen wird durch den Vorstand, mindestens 4 Wochen zum voraus unter Bekanntgabe der Traktanden.
    Die Versammlung wird vom Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
    Der Versammlungsleiter hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.
    Ueber die Verhandlungen ist ein Beschlussprotokol zu erstellen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

Anträge
    Anträge, welche auf die Traktandenliste der ordentlichen Generalversammlung gesetzt werden sollen, sind bis spätestens zum Ablauf des Rechnungsjahres dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.

Traktanden
-   Bericht über das vergangene Vereins- & Rechnungsjahr.
-   Bericht über das Bildungszentrum "Centre de Formation".
-   Beschluss über Entlastung des Vorstandes.
-   Eventuelle Wahlen von Vorstandsmitglieder.
-   Uebrige Traktanden.

Ausserordentliche Mitgliederversammlung
    Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder muss jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Der Vorstand ist befugt, zu einer solchen jederzeit einzuladen, wenn dringende Geschäfte dies erfordern.

Vorstand
    Der Vorstand, dem auch Mitarbeiter des Bildungszentrums angehören dürfen, besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.

-   einem Vorsitzenden
-   einem Rechnungsführer
-   einem Protokollführer

    Der Vorstand wird für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Er konstituiert sich selbs und ist wiederwählbar. Der Vorstand ist befugt, Darlehen, Schenkungen und Spenden zu gunsten des Bildungszentrums entgegenzunehmen und zu verwalten. Er ist zuständig, Gesuche für Beiträge oder Stipendien an minderbemittelte Schüler, ausnahmsweise auch für Musikstudenten oder andere erholungsbedürftige Besucher des Centre de Formation zu behandeln. Der Vorstand kann besondere Aufgaben an Delegierte oder an Mandatsgruppen übertragen, die nicht Mitglieder des Fördervereins sein müssen. Der Vorstand orientiert die Mitglieder über die Angelegenheiten des Fördervereins und erstattet an der ordentlichen Mitgliederversammlung vollständigen Rechenschaftsbericht. Er übt seine Tätigkeiten ehrenamtlich aus.

Geschäftsstelle
    Die Geschäftsstelle wird vom Vorsitzenden selbst oder von einer vom Vorstand dafür bestimmten Persönlichkeit geführt. Sie erledigt die laufenden Geschäfte.

Kontrollstelle
    Zur Prüfung der Rechnungsführung wählt die ordentliche Mitgliederversammlung für ein Jahr einen Rechnungsrevisor. Der Revisor kann auch Mitglied des Fördervereins sein. Dieser nimmt alljährlich eine Revision der REchnungsführung vor mit Bericht an die ordentliche Mitgliederversammlung. Als Kontrollstelle kann auch eine Treuhandgesellschaft beauftragt werden. Der Revisor ist wiederwählbar.

Rechnungsjahr
    Das Verwaltungs- und Rechnungsjahr dauert jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni.

Unterschriften
    Das Vorstand ernennt die zeichnungsberechtigte Personen und setzt die Art der Zeichnung fest.

Haftung
    Für die Verbindlichkeiten des Fördervereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung von Mitgliedern ist ausgeschlossen.

Vermögen
    Der Förderverein ist ausschliesslich gemeinnütziger Art. Die Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vermögen.

Statutenänderung oder Auflösung
    Für eine Statutenänderung oder die Auflösung des Fördervereins ist die Zustimmung von drei Vierteln der an der Versammlung anwesenden Mitgliedern erforderlich.

    Im Falle der Auflösung des Fördervereins wird nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten gegenüber Dritten auf jeden Fall das gesamte Restvermögen einer gemeinnützigen, wohltätigen und ebenfalls steuerbefreiten Organisation zugeführt, die dem Vereinszweck am meisten entspricht.




Statutenänderungen
Gründungsstatuten: 21. März 1996
Statutenändertung: 14. September 1996
Statutenändertung: 3. Januar 1998
Statutenändertung: 14. August 1999


Der Vorstand:

  Heidi Wäfler: Vorsitzende
  Breitenrain 40
  3032 Hinterkappelen
 

  Erich Affolter: Protokollführer
  Emmentalstr. 215
  3414 Oberburg
 

  Gregor Scherer: Rechnungsführer
  Mas de l'Alzine
  F-66720 Tautavel
 


 
 

nach oben